

Bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
an der Fakultät I - Management und Recht zu besetzen.
Die HVF Ludwigsburg ist die größte Hochschule für den öffentlichen Dienst des Landes. Sie bietet mehr als 2.900 Studierenden attraktive Studienmöglichkeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die HVF verfügt derzeit über 97 Professuren. Die Hochschulverwaltung besteht aus ca. 90 Mitarbeitenden.
Mit der Professur ist die Vertretung des Zivilrechts mit seinen Bezügen zum kommunalen und staatlichen Handeln in Forschung und Lehre verbunden.
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine rechtswissenschaftliche Professur. Vorausgesetzt wird die Befähigung zum Richteramt, überdurchschnittliche Examensergebnisse, eine Promotion und hervorragende fachbezogene berufliche Leistungen auf dem Gebiet des Zivilrechts.
Lehrbedarf besteht vor allem in den zivilrechtlich ausgerichteten Modulen des Studiengangs Public Management (B.A.). Kenntnisse des Vertragsrechts im Bereich der Schnittstellen von Zivilrecht und kommunalem/staatlichen Handeln (z.B. beim Umgang mit öffentlichen Liegenschaften, beim Vertragsmanagement, im Beschaffungswesen oder bei der Begleitung und Umsetzung von Bauvorhaben/Werkverträgen) sind ebenso wünschenswert wie die Weiterentwicklung der Lehre in diesem Gebiet. Offenheit bezüglich der Methoden des E-Learnings sowie für digitale Lehrformate und deren Fortentwicklung werden vorausgesetzt.
Neben der Lehre im Grundstudium wird auch eine Lehrtätigkeit im Vertiefungsstudium erwartet. Bedarfe bestehen auch bei der Betreuung von Bachelorarbeiten und dem Angebot von Seminaren und Fachprojekten.
Ein hohes Engagement in der anwendungsbezogenen Forschung wird erwartet, ebenso die Bereitschaft zur Mitwirkung beim Ausbau des Weiterbildungsangebots der Hochschule und die Einbringung in der Selbstverwaltung.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber betreibt außerdem den weiteren Ausbau und die Pflege der laufenden Kontakte mit fachlich einschlägigen Praktikern und Ausbildungsstellen, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 47 LHG. Dies sind
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professorinnen oder Professoren zu Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine kapazitätsabhängige flexible Stundenplanung lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen als familiengerechte Hochschule mit entsprechenden Maßnahmen an und sieht daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.