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Stellenausschreibung

Bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine


Professur (Bes. Gr. W2)
für den Bereich
"Informationsmanagement der Verwaltung"
(m/w/d)

an der Fakultät I - Management und Recht zu besetzen.

Die HVF Ludwigsburg ist die größte Hochschule für den öffentlichen Dienst des Landes. Sie bietet mehr als 2.900 Studierenden attraktive Studienmöglichkeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die HVF verfügt derzeit über 97 Professuren. Die Hochschulverwaltung besteht aus ca.  90 Mitarbeitenden.

Aufgaben an der Hochschule:

Die Professur vertritt das Fachgebiet Informatik und Organisation, insbesondere Verwaltungs- bzw. Wirtschaftsinformatik an der Fakultät I Management und Recht.

Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin trägt in der Lehre dazu bei, die Studierenden für Digitalisierung zu qualifizieren. Fokussiert werden Kompetenzen in den Funktionsbereichen e-Government, Data Management, Künstliche Intelligenz, Wirtschaftsinformatik und Organisation im Kontext der öffentlichen Verwaltung bzw. Beteiligungsunternehmen. Die Professur ist an der grundständigen Lehre und den Vertiefungsschwerpunkten im Bachelor-Studiengang „Public Management“ beteiligt. Ein hohes Engagement in der Lehre in den weiteren Bachelor- und Masterstudiengängen sowie beim Ausbau des Weiterbildungsangebotes über das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (LUCCA) wird erwartet.

Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin trägt in Forschung und Weiterbildung dazu bei, dass angewandt-wissenschaftliche Profil der Hochschule durch fachlich einschlägige Veröffentlichungen, Drittmittelprojekte und Netzwerkaktivitäten im Fachgebiet zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf Innovationsprozessen in der Verwaltungsdigitalisierung, im Rechnungswesen (Stichwort ERP-Systeme), und Künstliche Intelligenz.

Anforderungsprofil:

Vorausgesetzt werden:

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem grundständigen technischen, verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang.
  • Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel über eine fachlich einschlägige Promotion nachgewiesen wird.
  • Pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre nachgewiesen wird.
  • Mehrjährige praktische Erfahrungen im oder mit Bezug zum öffentlichen Sektor.

Von Vorteil sind:

  • Fachlich einschlägige Veröffentlichungen oder Forschungstätigkeiten.
  • Nachgewiesene Fachkenntnisse aus den Bereichen ERP-Systeme.
  • Befähigung zur Lehre in englischer Sprache.

Einstellungsvoraussetzungen:

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 47 LHG. Dies sind

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist,
  • besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professorinnen oder Professoren zu Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Angebot an künftige Professorinnen und Professoren:

Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine kapazitätsabhängige flexible Stundenplanung lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu.

Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen als familiengerechte Hochschule mit entsprechenden Maßnahmen an und sieht daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.